Absperrschrankengitter
Absperrschrankengitter dienen der Sicherung von Baustellen und Verkehrsflächen. Sie verhindern, dass Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer versehentlich in den Baustellenbereich gelangen, und schützen gleichzeitig die dort arbeitenden Personen vor dem fließenden Verkehr. Darüber hinaus kommen sie bei Teil- und Vollsperrungen von Straßen zum Einsatz.
In Deutschland müssen Absperrschrankengitter gemäß den Technischen Lieferbedingungen für Absperrschranken (TL-Absperrschranken) sowie den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Straßen (ZTV-SA) gefertigt sein. Diese Anforderungen gelten herstellerübergreifend – sämtliche von uns vertriebenen Produkte erfüllen diese Normen und sind entsprechend zugelassen.
Bei Teilsperrungen sind Absperrschrankengitter mit mindestens drei gelben Bakenleuchten, bei Vollsperrungen mit mindestens fünf roten Bakenleuchten auszustatten. Der maximale Abstand zwischen den Leuchten darf nicht mehr als ein Meter betragen.

